Gesetzliche Regelungen
AURA Ambulanter Pflegedienst
die Pflegegraden, sowie zum Pflegegeld.
Welche Pflegegrade für einen Pflegebedürftigen gilt, richtet sich immer danach, wie viel und wie oft Hilfe nötig ist. Dazu zählt neben Körperpflege, Ernährung und Mobilität (grundpflegerische Hilfe) auch die hauswirtschaftliche Versorgung.
Berechnet wird immer die Zeit, die eine Laien-Pflegekraft, zum Beispiel ein Familienangehöriger, an Zeit aufwendet. Es wird also kein Unterschied zwischen Laien und professionellen Pflegekräften gemacht.
Nähere Informationen erfahren Sie hier: Bundesministerium für Gesundheit
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Leistungen, die der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen.
Dazu zählen das Bereitstellen und Verabreichen der Medikamente, Wundversorgung und Verbandswechsel, Injektionen, Insulin bei Blutdruck- und Blutzuckermessungen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und vieles mehr.
Grundsätzlich müssen die Einzelleistungen bei den Krankenkassen beantragt werden. Erforderlich ist hierfür eine ärztliche Verordnung, die genau beschreibt, welche Leistungen wie oft und auf Grund welcher Diagnosen erbracht werden müssen.
Hinweis: Die Krankenkasse stellt Ihnen eine gesonderte Rechnung mit einem Zuzahlungsbetrag aus. Die gesetzlich festgelegte Zuzahlung beträgt 10% der Kosten für bis zu 28 Tage im Jahr und 10 € je Verordnung.
Diese Zuzahlung entfällt, wenn Sie im Besitzt eines Befreiungsausweis sind.
Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Der voraussichtliche Pflegebedarf muss mindestens 6 Monate bestehen, um Ansprüche geltend zu machen.
Ein Gutachter stellt Ihren Pflegebedarf fest und erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage Ihre Pflegekasse über eine Pflegegrade entscheidet.
Bitte beachten Sie, dass bereits für die Pflegegrade I eine erhebliche Pflegebedürftigkeit erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten.
Sollten Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, den Restbetrag zu zahlen, können Sie Unterstützung über das Grundsicherungs- und Sozialamt beantragen.
Wir beraten Sie über alle Möglichkeiten der Finanzierung und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Informationen zur Pflegeversicherung und zur Kostenübernahme erhalten Sie über:
> Bundesministerium für Gesundheit